Besuchsregelung

Stand: 06.10.2022

Um unsere Patienten und Mitarbeiter so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen, gilt in unserem Haus für alle Besucher und Begleitpersonen gem. der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP für Besuche in Krankenhäusern folgende Regeln vor:folgende verbindliche Regelung:

  • 3G-Regelung: Besucher und Begleitpersonen müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder in den letzten 3 Monaten von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind. Alternativ können sie einen negativen Antigenschnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Dies gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren.
     
  • 1-1-1-Regelung: Besuch ist nur einmal täglich für eine Person in der Zeit von 14 bis 19 Uhr für maximal eine Stunde möglich.
     
  • Es gilt eine FFP-2-Masken Pflicht im gesamten Krankenhaus - auch in allen Fluren und in den Patientenzimmern.
    Auch das Distanzgebot von 1,50 m sind zu beachten.
     
  • Minderjährige Begleitpersonen (0-14 Jahre) können nur im Ausnahmefall mit ins Krankenhaus. Aus Sicherheitsgründen gilt auch für sie die FFP2-Masken-Pflicht für den gesamten Aufenthalt.
  • Personen mit akuten Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit), akutem Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Fieber, dürfen das Krankenhaus als Besucher oder Begleitpersonen nicht betreten.
  • Für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, bleibt das generelle Besuchsverbot bestehen. Sie dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Ausnahmefällen Besuch empfangen.

Der Sprechstundenbetrieb wird aufgrund der hygienischen Vorgaben so gestaltet sein, dass möglichst keine Wartezeiten entstehen. Alle Besucher müssen aber während ihres gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus eine FFP2-Maske tragen. Es ist nur eine Begleitperson erlaubt. Auch hier gilt die 3G-Regelung.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen können Sie das Krankenhaus nicht durch den Haupteingang (Holzstraße) verlassen. Der Ausgang befindet sich zurzeit auf der Rückseite des Hauses (Vincentiusstraße). Hier kann Sie ein Angehöriger oder ein Taxi nach Ihrem Termin wieder abholen.

Wir haben in unserer Zentralen Notaufnahme einen speziellen Wartebereich und einen eigenen Untersuchungsraum für alle Patienten mit grippalen Symptomen eingerichtet, um potentielle Grippe- und COVID-19-Patienten von Anfang an von anderen Kranken zu trennen. So möchten wir vermeiden, dass sich Patienten untereinander anstecken. Die weitere Vorgehensweise richtet sich streng nach den aktuellen RKI-Vorgaben.

Patienten, die mit grippalen Symptomen und Fieber stationär aufgenommen werden, werden mit einer Abstrichuntersuchung auf das Vorliegen von COVID-19 untersucht. Mit Beginn der nächsten Grippewelle wird parallel auch auf das Influenza-Virus getestet. Das Ergebnis liegt allerdings erst am nächsten Tag vor. In diesem Zeitraum werden die Patienten getrennt von anderen Kranken auf einem speziell dafür vorbereiteten Isolierbereich von gesondert geschultem Pflegepersonal und Ärzten betreut. Dafür halten wir Zimmer frei.

Wichtige Hinweise und Fakten zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI)

Alle wichtigen Informationen in einer Übersicht, bietet die Homepage des Bundesgesundheitsministeriums

Aktuelle Hinweise zur Situation in der Region finden Sie auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises. Aufgrund der großen Nachfrage wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Kontakt

Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer
Holzstr. 4a
67346 Speyer

Telefon:
06232 133-0

Cookie-Popup anzeigen